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Heil - und Kostenpläne

Transparenz in Sachen Leistung und Kosten bei Zahnersatz

Wird Zahnersatz nötig, bekommen gesetzlich versicherte Patienten von ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) ausgehändigt. Er enthält alle Angaben
 zu den Befunden, dem geplanten Zahnersatz und den voraussichtlichen Kosten. 
Somit dient er zum einen der schriftlichen Darlegung der zahnärztlichen Leistung bei Therapieplanung und zum anderen der Klärung, inwieweit Kosten vom Patienten, der Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung, von Beihilfestellen oder vom Sozialamt zu tragen sind.


Je nach Art der Versicherung ist der Heil- und Kostenplan nach unterschiedlichen Bestimmungen zu erstellen. 



Der gesetzlichen Krankenkasse muss er vor Behandlungsbeginn zur Prüfung vorliegen - sie hat das Recht, ein Gutachten über den Befund sowie der Notwendigkeit einer geplanten Versorgung einzufordern. Ist dann seitens der Versicherung bestimmt worden, welcher Anteil an den Gesamtkosten übernommen wird und der Plan genehmigt, kann die Behandlung beginnen. Die Zusage gilt jedoch nur für die folgenden 6 Monate. Wird der Patient nicht innerhalb diesen Zeitraumes behandelt, wird eine erneute Prüfung notwendig. Da es für fast jeden zahnmedizinischen Befund mehrere Zahnersatzlösungen mit unterschiedlichen Kosten gibt, haben die Krankenkassen und Zahnärzte die Befunde katalogisiert und jedem Befund eine Regelversorgung zugeordnet. Sie dient als Standard und bestimmt den Kassenzuschuss.

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Behandlungszeiten

Montag  8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr 
Dienstag  8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch  8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag  9.00 - 13.00 und 15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

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